Bauprojekte verlaufen nur selten über den ganzen Projektzeitraum ohne Störungen. In den meisten Fällen können die daraus resultierenden kontroversen Standpunkte der Parteien einvernehmlich ohne „projektfremde“ Institutionen und Personen gelöst werden – und das ist auch gut so. Für die „Restfälle“ stehen die SV-Ingenieure zur Verfügung.
Bauprojekte werden als einmalige Objekte geplant, die nach der Übergabe mangelfrei sein müssen. Im Gegensatz zu industriellen Produkten, die bis zu ihrer Vollendung vorgetestet werden können, verfügen Bauprojekte nicht über eine Testphase. Folglich muss in jedem Projekt mit einer unvorhersehbaren Abweichung von der geforderten Beschaffenheit gerechnet werden.
Die Ursachenfeststellung bei Baumängeln wird durch unklare Sachlagen und gegensätzliche Interessenlager erschwert. Daher kann sie nur durch eine unparteiische Feststellung und Beurteilung eines Sachverständigen erfolgen.
Die unabhängige Expertise wird in solchen Fällen dazu beitragen, dass ein Problem in der Regel mit rationalisiertem Aufwand gelöst wird.
Auch wenn Strukturen und Prinzipien der Planung und Bauausführung eines Vorhabens feststehen, wird die individuelle Fertigung, die sich aus den Wünschen des Bauherren unter Berücksichtigung der örtlichen und rechtlichen Möglichkeiten ergibt, auch in der Zukunft Weg bestimmend für den planenden Ingenieur und das Bauunternehmen sein. Ebenso wird eine verstärkte industrielle Vorfertigung von Bauteilen und Anlagen die individuelle handwerkliche Leistung auf der Baustelle nicht verdrängen können.
Auch wenn dieser Sachverhalt auf der einen Seite zu einzigartigen Gebäuden und Bauwerken führen kann, lässt er auf der anderen Seite eine systemimmanente Fehleranfälligkeit entstehen. Die strittigen Fälle fordern vermehrt eine gutachterliche Expertise.
Wir als Gutachter und Sachverständige bewerten durch eine objektive Sichtweise die Sachlagen und führen Lösungen im Sinne der Projektziele herbei.
- Honorarfragen in Bezug auf die technische Ausrüstung
- Feststellungen und Beurteilung von Planungsleistungen TGA
- Mangelfeststellung in der Realisierung von TGA-Leistungen
- Betreuung im Rahmen von Abnahmen (owners engineer)
- Beweisfeststellungen
- Moderation und Konfliktlösungen (ADR-Verfahren)
- Prüfung und Objektivierung von kontroversen Standpunkten
- Prozess- und Ablauf-Beratung
- Bewertung von Planungen und Ausschreibungen TGA in Bezug auf Übergang von Planung zur Ausführung
- VDI 6026 – Bewertung
Als Gutachter ermitteln wir stets unabhängig und losgelöst von Parteieninteressen und Positionen. Als beratende und moderierende Sachverständige formulieren wir stets den besten Lösungsweg, um einen vermeintlich unlösbaren „Knoten“ im Sinne der Projektziele aufzulösen. Ganz gleich wie wir in Problemstellungen eingebunden werden: Wir bringen Bewegung in festgefahrene Situationen.